1. Anwendbarkeit, Begriffsbestimmungen, Zustandekommen des Vertrags |
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1.1. Die vorliegenden Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Tulpentext, Fachübersetzungen Mag. Markus Jung (im Folgenden als Auftragnehmer bezeichnet) und einem Auftraggeber. |
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1.2. Ein Vertrag kommt zu Stande, sobald Tulpentext, Fachübersetzungen Mag. Markus Jung eine Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Sämtliche Angebote von Tulpentext sind bis zum vollständigen Einlangen des zu übersetzenden Textes freibleibend. |
2. Ausführung der Aufträge |
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2.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will. |
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2.2. Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat dieser die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information auszuführen. |
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2.3. Ist nichts anderes vereinbart, wird der Auftragnehmer die formale Gestaltung des Originals (Schriftart etc.) nach Möglichkeit beibehalten. Eine identische Wiedergabe des Lay-outs ist jedenfalls nicht erforderlich. |
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2.4. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminolgie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. |
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2.5. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer. |
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2.6. Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn an dieser keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen der Auftragnehmer nicht seine Zustimmung gegeben hat. |
3. Lieferung |
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3.1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen). Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. |
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3.2. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatzansprüsche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. |
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3.3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail. Es besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten etc.). |
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3.4. Die Lieferung gilt im Zeitpunkt der persönlichen Übergabe oder der Versendung per Post, Telefax, Kurier oder Modem als erfolgt. Die Lieferung einer Übersetzung auf elektronischem (Post)Weg gilt in dem Augenblick als erfolgt, in dem das Medium die Versendung bestätigt hat. |
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3.5. Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer. Vom Auftraggeber beigestellte Originale werden nach Fertigstellung des Auftrages jedenfalls zurückgegeben. Der Auftragnehmer hat für die Dauer der Aufbewahrung dafür zu sorgen, dass sämtliche Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können. Für die Rückübermittlung von Originalen oder (auf Wunsch) sonstiger Unterlagen werden die dabei anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. |
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3.6. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt in jedem Fall der Auftraggeber |
4. Höhere Gewalt |
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4.1. Unter höherer Gewalt werden in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen außer dem, was darunter im Gesetz und in der Rechtssprechung verstanden wird, alle äußeren Einflüsse und Ursachen verstanden – vorhergesehene wie unvorhergesehene – auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat und auf Grund derer er nicht im Stande ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. |
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4.2. Als höhere Gewalt sind insbesondere, jedoch nicht ausschließlich anzusehen: Brand, Unfall, Zufall, Krankheit, Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen jeglicher Art, staatliche Maßnahmen und Anordnungen, Transport- und Übermittlungshindernisse, sowie Eintritt jeglicher unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen. |
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4.3. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben. |
5. Haftung für Mängel (Gewährleistung) |
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5.1. Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Übersetzung sind innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Übersetzung (Datum der E-Mail, Datum der Postaufgabe) geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. |
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5.2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung. |
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5.3. Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht. |
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5.4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. |
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5.5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur). |
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5.6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. |
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5.7. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung. |
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5.8. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. |
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5.9. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen. |
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5.10. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. |
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5.11. Der Auftraggeber schützt den Übersetzer gegen Forderungen Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Eigentums-, Patent-, Urheber- oder anderen geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags. |
6. Schadenersatz |
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6.1.Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht. |
7. Honorare |
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7.1. Vorbehaltlich schriftlich abweichender Vereinbarung bestimmen sich die Preise für Übersetzungen nach der Preisliste des Auftragnehmers. |
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7.2. Übersetzungen werden vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarung nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet (1 Zeile = 55 Anschläge inklusive Leerzeichen). |
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7.3. Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis. |
8. Zahlung |
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8.1. Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 4 Wochen ab Zugehen der Lieferung zu erfolgen. |
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8.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. |
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8.3. Bei Stornierung des Auftrags nach Auftragserteilung sind die bis zu diesem Zeitpunkt (nachweislich) erbrachten Leistungen zu bezahlen. |
9. Verschwiegenheitspflicht |
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9.1. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. |
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9.2. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. |
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9.3. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten. |
10. Verbindlichkeiten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Verträgen |
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10.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie daraus resultierende Verträge zwischen einem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich. |
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10.2. Abweichende Vereinbarungen sind in schriftlicher Form zu treffen und gelten erst, nachdem sie vom Vertragspartner in ebensolcher Form bestätigt wurden. |
11. Gerichtsstand |
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11.1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. |
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11.2. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers ausschließlich zuständig. |
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11.3. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. |
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